Und so funktioniertīs
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts werden.
Aktive Mitglieder erhalten einen Mitgliedsausweis mit Lichtbild. Dieser ist nicht übertragbar.
Wer Hilfe leistet erhält dafür Zeitpunkte, die er wieder einsetzen kann, wenn er selbst Hilfe in Anspruch nimmt. Die Punkte verfallen nicht und man kann sie auch spenden, wenn man sie nicht selbst benötigt. Außerdem erhält er Fahrtkosten.
Wer Hilfe in Anspruch nimmt, "bezahlt" mit seinen gesammelten Zeitpunkten. Hat man noch keine, fällt eine geringe Verwaltungsgebühr an.
Die Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht. Sie haben Kenntnisse aus dem Umfeld der/des Hilfesuchenden vertraulich zu behandeln.
Alle Hilfen sind nicht als Dauerhilfen gedacht. Sie sollten nicht den Rahmen der nachbarschaftlichen Hilfe übersteigen.
Versicherungsschutz ist gegeben.
Die Nachbarschaftshilfe bietet Ihnen zudem die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen und gemeinsame Freizeitaktivitäten zu planen.
Machen Sie mit! Gestalten Sie die Nachbarschaftshilfe durch Ihr Angebot und Ihre Nachfrage.