Häufigst gestellte Fragen



Häufig gestellte Fragen

Wer ist Träger der Eschweger Nachbarschaftshilfe?

Wie kann ich bei der Eschweger Nachbarschaftshilfe mitarbeiten?

Was für Leute engagieren sich denn bei der Nachbarschaftshilfe?

Was ist, wenn ich eine Hilfe aus irgendwelchen Gründen nicht leisten möchte?

Aber wenn ich meine Hilfe zugesagt habe und dann mit der Person nicht zurecht komme?

Was für Hilfen sind das überhaupt?

Gibt es eine Vergütung oder werden mir Kosten ersetzt?

Wird mit der Nachbarschaftshilfe nicht die Schwarzarbeit gefördert?

Ich kann selbst nur wenig anbieten, möchte aber um eine Hilfe anfragen. Geht das denn?

Und wenn ich nicht mehr mitmachen möchte?

Muss ich Mitglied im Verein werden?

Wer ist Träger der Eschweger Nachbarschaftshilfe?

Ins Leben gerufen und finanziert hat der Landkreis Eschwege dieses Projekt im Jahr 2005 als aktive Nachbarschaft.
Seit Anfang 2013 sind wir ein eingetragener Verein mit Gemeinnützigkeitsstatus.


Wie kann ich bei der Eschweger Nachbarschaftshilfe mitarbeiten?
Es ist ganz einfach: Alle, die Lust haben, bei uns mitzumachen, möchten wir kennen lernen. In einem Gespräch klären wir die Wünsche, Vorstellungen und Erwartungen und informieren über formale Aspekte. Außerdem händigen wir ein Info-Blatt für Helferinnen und Helfer aus, auf dem auch eine Datenschutzerklärung zu unterzeichnen ist und dann müssen Sie nur noch Mitglied bei uns werden.


Was für Leute engagieren sich denn bei der Nachbarschaftshilfe?
Wir freuen uns, dass sich die unterschiedlichsten Menschen gefunden haben, denn ehrenamtliches Engagement ist keine Frage des Alters oder Geschlechts. Sprechen Sie mit uns und finden Sie heraus, ob Sie dazu passen.


Was ist, wenn ich eine Hilfe aus irgendwelchen Gründen nicht leisten möchte?
Alle Hilfsangebote sind freiwillig und nicht bindend. Wer bei einer Anfrage die Hilfe nicht leisten kann oder möchte, braucht sich nicht zu rechtfertigen. Wir gehen davon aus, dass ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dann tätig werden, wenn sie es gern tun und keine lästige Verpflichtung eingehen.


Aber wenn ich meine Hilfe zugesagt habe und dann mit der Person nicht zurecht komme?
Keinem wird es helfen, wenn Menschen, bei denen „die Chemie“ nicht stimmt, zu weiteren Hilfeleistungen verpflichtet werden. Zusammen mit dem Büro oder Koordinationsteam können auftretende Probleme besprochen werden, niemand wird aber überredet, etwas zu tun, was er nicht möchte.


Was für Hilfen sind das überhaupt?
Unser Angebot ändert sich mit den teilnehmenden Mitgliedern. Jeder Mensch hat bestimmte Vorlieben und Stärken, diese setzt er in der Nachbarschaftshilfe ein. Jemand arbeitet sehr gern am Computer, andere lieben es, Haustiere zu betreuen, wieder andere sind handwerklich begabt und hängen schnell mal ein Bild auf oder befestigen eine Gardinenstange. Die Ideen kommen mit den Anfragen und neuen Mitgliedern.


Gibt es eine Vergütung oder werden mir Kosten ersetzt?
Alle Hilfsleistungen sind ehrenamtlich, eine Vergütung wird nicht gefordert oder erwartet. Vergütung von Kosten in Form von Benzingeld bei Fahrdiensten oder Rezeptzutaten bei einem gebackenen Kuchen sind aber selbstverständlich und werden im Vorfeld geklärt.


Wird mit der Nachbarschaftshilfe nicht die Schwarzarbeit gefördert?
Eindeutig nein! Wir achten sehr darauf, keine Hilfsleistungen zu vermitteln, die üblicherweise ein Handwerker oder ein Pflegedienst übernimmt. Dafür haben wir bei Anfragen entsprechende Adressen, um Anfragende weiterleiten zu können.


Ich kann selbst nur wenig anbieten, möchte aber um eine Hilfe anfragen.
Geht das denn?
Wir sagen allen ganz deutlich: Keine Hilfe wird gegen eine andere aufgerechnet. Wer um Unterstützung bittet, ist bei uns herzlich willkommen. Es wird nicht darum gehen, hierfür einen Ausgleich zu suchen. Helfen macht Spaß, vor allem, wenn es freiwillig und ohne Vergütung geschieht. Wir freuen uns natürlich, wenn Menschen gute Erfahrungen mit uns machen und darüber in der Gemeinde berichten.


Und wenn ich nicht mehr mitmachen möchte?
Der Grundsatz bleibt: Jede und jeder ist freiwillig dabei und verpflichtet sich nicht. Trotzdem würden wir gern hören, wenn die Gründe für einen Rückzug in unserer Arbeitsweise oder anderen Erfahrungen mit der Nachbarschaftshilfe liegen. Schließlich wollen wir daran arbeiten, dass sich alle Beteiligten wohl fühlen. Dabei hilft uns eine gute Kritik ebenso wie ein freundliches Lob.


Muss ich Mitglied im Verein werden?
Ja, die Mitgliedschaft ist notwendig, egal ob man Hilfe bietet oder Hilfe in Anspruch nehmen möchte, damit auch beide Seiten versichert sind.